Hey ihr lieben Unterstützer:innen!
Vielen Dank für eure zahlreichen finanziellen Spenden die wir dieses Jahr bereits erhalten haben! Leider ist der Aufwand, diese alle mit einer Spendenquittung zu bearbeiten sehr hoch und frisst zeitliche Kapazitäten, die bei dem ehrenamtlichen Engagement rar gesät sind. Deswegen wollen wir euch hier über folgendes informieren:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Den Vordruck, den ihr dafür von uns benötigt könnt ihr am Ende dieses Beitrags runterladen. Fügt ihn einfach bei euren Steuerunterlagen zusammen mit dem Kontoauszug dazu.